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MPU HilfeMPU-Grundlagen II
Wie wir Ihnen auf der Startseite bereits nahe gelegt hatten, sollten Sie sich nicht vom Rat guter Freunde und selbsternannter Experten hinsichtlich des Themas MPU beeindrucken lassen.
Bei den so genannten Begutachtungsstellen für Fahreignung ( BfF ) herrscht viel weniger Willkür, als gemeinhin angenommen wird. Vielmehr unterliegen alle BfF der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Straßenwesen und sind an die Richtlinien zur Kraftfahreignungsüberprüfung gebunden.
Aus eben diesen Richtlinien ergibt sich zum Beispiel zwingend, dass Ihnen nach einer Trunkenheitsfahrt mit BAK>1.6 Promille ohne Nachweis einer REHA-Maßnahme und anschließendem Abstinenzverhalten über 6 oder sogar 12 Monate keine positive Prognose gegeben werden DARF(!)
Heißt das nun, dass es im geschilderten Fall gar keine Möglichkeiten gibt, schnellstens zu einer positiven MPU und damit wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis zu kommen? ...Normalerweise gibt es keine Möglichkeit
Jedoch existieren außerhalb des Massengeschäftes Personen und Wege, die ein solches Gutachten ermöglichen können ... Sie haben soeben diesen Weg gefunden.
Um es nochmals zu verdeutlichen:
Jeder hat es in der Hand, ein positives Gutachten aus eigener Kraft zu erhalten, sofern er sich:
- die erforderliche Zeit - in der Praxis oftmals 12-24 Monate - nimmt und
- diese Zeit nutzt, um - beispielsweise - eine Therapie zur Aufarbeitung einer vermuteten Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit zu beginnen und
- in dieser Zeit und danach - forensisch gesichert - nachweisen kann, dass er abstinent lebt und
- er dem Gutachter, dem er in der MPU gegenübersitzt, glaubhaft darlegen kann, dass diese Verhaltensänderung stabil und von Dauer ist.
... woraus sich nun die Frage ableitet, was ist mit Jenen, die die o. g. Konditionen nicht oder teilweise nicht erfüllen, nicht erfüllen wollen oder nicht erfüllen können? Was ist mit dem Geschäftsmann, dem Außendienstler, der - alle wissen es - seine Vertragsabschlüsse über "die Leber gewinnt", dessen Existenz in einem solchen Fall gefährdet oder ruiniert wäre?
Die Antwort lautet:
Es interessiert Niemanden!
Es interessiert nicht den Sachbearbeiter in der Führerscheinstelle und es interessiert auch den Gutachter in der Untersuchungsstelle nicht.
Es gibt Richtlinien und Derjenige, welcher durch das Raster dieser Richtlinien fällt hat eben Pech und darf wiederkommen, wenn er die oben angesprochenen Punkte erfüllt.
Oder
Sie sprechen mit uns.
Wir zeigen Ihnen den Weg auf, der Sie in kürzester Zeit wieder auf die Straße bringt. Es gibt diese Möglichkeiten.
Nur - und das ist der entscheidende Punkt - existieren solche Möglichkeiten naturgemäß nur im Verborgenen, keineswegs im grellen Licht der Öffentlichkeit.
Daher können wir Ihnen diesen Weg auch nicht dezidiert im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Webseite, einer anonymen email oder eines Telefongespräches aufzeigen, sondern nur im Rahmen eines Besuchstermins und eines persönlichen Gespräches. Die Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Kapitel "Ablauf".
Herbstaktion ab 30.09.2011 - Sie bestimmen den Preis!
Die Interessenten kommen zu einem kostenlosen Info-Gespräch in die Praxis. Nachdem wir Ihnen erklärt haben, was in Ihrem Fall möglich ist, bestimmen Sie, was Sie zu zahlen bereit sind. Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular eine Mail oder rufen Sie kostenfrei an unter 0800 - 23 22 111 und wir vereinbaren einen Termin.
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