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MPU Drogen

Die „MPU Drogen" ist das Gegenstück zur „MPU Alkohol". Allerdings wird sie zwingend von der Führerscheinstelle angeordnet, sobald bekannt ist, dass der betreffende Fahrer im Besitz von Drogen ist oder diese konsumiert. Das kann so weit gehen, dass die Führerscheinstelle von einer Verurteilung wegen Drogenkonsums gehört hat, die Fahrerlaubnis sofort entzieht und eine „MPU Drogen" anordnet, obwohl der betroffene Fahrer vielleicht nie mit Drogen gefahren ist.

Grundsätzlich sieht die Führerscheinstelle alle Personen, die mit Drogen in Verbindung stehen, als potenzielle Gefahr für den allgemeinen Straßenverkehr an. Dabei wird jedoch zwischen harten Drogen, wie Kokain oder Heroin, und weichen Drogen, wie Cannabis, unterschieden. Bei harten Drogen wird der Führerschein sofort entzogen, bei weichen Drogen kann er unter Umständen behalten werden.

Die „MPU Drogen" wird jedoch in jedem Fall angeordnet. Auch sie setzt sich aus medizinischen Untersuchungen und einem psychologischen Gespräch mit einem Gutachter zusammen. Der Betroffene muss in der „MPU Drogen" nachweisen, dass er seit mindestens einem Jahr abstinent lebt. Ebenfalls wird der Gutachter hinterfragen, welche Rolle die Drogen in seinem Leben spielen. Wurden diese nur einmal probiert oder besteht bereits eine Abhängigkeit? Diese und andere Fragen sind bei der „MPU Drogen" unausweichlich. Ebenfalls muss der Betroffene sich sehr gut mit den verschiedenen Drogen und ihrer Wirkung auskennen und er muss dem Gutachter glaubhaft versichern können, weiterhin abstinent bleiben zu wollen. Nur in diesem Fall kann die MPU positiv abgeschlossen werden.