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Führerscheinentzug Alkohol

Der Führerscheinentzug ist das Schlimmste, was einem Kraftfahrer passieren kann, da in der Regel ohne das Auto auch kein Beruf mehr ausgeführt werden kann. Doch bis es zum Führerscheinentzug kommt, muss bereits einiges passiert sein. Während ein Fahrverbot, das das befristete Verbot des Führens eines Fahrzeugs darstellt, recht schnell verhängt wird, hängt der Führerscheinentzug fast immer mit schwerwiegenden Delikten im Straßenverkehr zusammen. So ist die häufigste Variante der „Führerscheinentzug Alkohol". Sie wird im Übrigen nicht nur bei Autofahrern angeordnet, sondern kann auch bei Radfahrern zum Tragen kommen. Wird ein Radfahrer mit 1,7 Promille erwischt, muss er in der Regel eine MPU über sich ergehen lassen. Kann diese nicht positiv gewertet werden, kommt es zum „Führerscheinentzug Alkohol" selbst für Fahrradfahrer.

Sinn und Zweck des Entzugs des Führerscheins ist es, die Straßen sicherer zu machen. Denn wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet sich selbst ebenso wie andere Personen. Deshalb soll die Sanktion dem Betroffenen klar machen, dass er etwas falsch gemacht hat. Der Führerschein wird dabei von der Führerscheinstelle eingezogen und verliert seine Gültigkeit. Hierbei werden regelmäßig bestimmte Sperrfristen aufgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Führerschein nicht erneut erteilt werden.

Für die neuerliche Erteilung einer Fahrerlaubnis in Folge von einem „Führerscheinentzug Alkohol" ist zwingend eine positive MPU erforderlich. Hierbei geht es einerseits um die Einsicht des Fahrers, dass Fahren unter Alkoholeinfluss gefährlich ist, andererseits um die durch den Gutachter erstellte Prognose. Positiv kann diese in aller Regel nur dann ausfallen, wenn mittels Leberwerten und Therapien nachgewiesen wird, dass das Alkoholproblem aktiv bekämpft wird.