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Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug ist wohl der Schrecken für jeden Kraftfahrer. Doch allzu oft wird er mit dem Fahrverbot verwechselt. Letzteres wird meist bei „kleineren" Delikten im Straßenverkehr verhängt, etwa bei einer starken Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Fahrverbot kann für etwa ein bis drei Monate ausgesprochen werden. Binnen vier Monaten nach Anordnung eines solchen Verbots muss der Führerschein einer amtlichen Stelle zur Verwahrung übergeben werden. Nach Ablauf der Verbotszeit wird er automatisch wieder an den Kraftfahrer geschickt. Damit verliert der Führerschein seine Gültigkeit nicht, während des Fahrverbots darf jedoch kein Kraftfahrzeug gelenkt werden, das gilt ebenfalls für Mofas.

Beim Führerscheinentzug sieht es dagegen anders aus. Der Führerschein wird meist bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entzogen, aber auch wenn ein Fahrverbot wegen desselben Vergehens binnen zwei Jahren zwei Mal ausgesprochen wird. Ebenfalls kann ein prall gefülltes Punktekonto in Flensburg zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Hierbei wird der Führerschein von der Führerscheinstelle eingezogen und ungültig gemacht. Um den Führerschein wieder zu erlangen, muss in der Regel eine MPU erfolgen, deren Prognose positiv ausfallen muss. Dabei gibt der Gesetzgeber Fristen vor, innerhalb derer der Führerschein nicht erneut erlangt werden kann. So kann sich der Führerscheinentzug über mehrere Monate oder auch Jahre hinweg ziehen. Frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann erneut eine Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle angefordert werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den Führerschein lebenslang zu entziehen. Davon wird allerdings nur in sehr schwerwiegenden Fällen Gebrauch gemacht.