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Fahrverbot Alkohol

Sanktionen gibt es im Straßenverkehr viele, doch im Bereich des Fahrens unter Alkoholeinfluss sind besondere Sanktionen seitens des Gesetzgebers vorgesehen. Kommt man bei geringerem Alkoholgehalt noch um den Führerscheinentzug herum, sieht das ab 1,6 Promille anders aus. Hier wird nicht mehr nur ein „Fahrverbot Alkohol" ausgesprochen, sondern der Führerschein wird sofort entzogen. Er kann erst dann wieder ausgehändigt werden, wenn eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, durchgeführt wurde.

Bei einem „Fahrverbot Alkohol" ist diese MPU besonders wichtig, um weitere Gefährdungen im Straßenverkehr durch den betroffenen Fahrer ausschließen zu können. Dabei geht es dem Gutachter, der den Fahrer untersucht, weniger um Sanktionen. Vielmehr soll er verstehen, dass das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss eine Gefahr für den Fahrer selbst, aber auch für andere Personen darstellt.

Innerhalb der MPU nach dem Ausspruch von einem „Fahrverbot Alkohol" wird gezielt nachgefragt, was genau zu dem Alkoholkonsum geführt hat. In Frage kommen zum Einen persönliche Probleme, die in unserer Gesellschaft immer häufiger mit Alkohol ertränkt werden sollen. Zum Anderen kann auch eine Abhängigkeit bestehen. In beiden Fällen muss jedoch der Fahrer eine Selbsteinschätzung abgeben. Dabei sollte er möglichst kritisch mit sich ins Gericht gehen. Außerdem muss er Vorschläge unterbreiten, wie er das künftige Fahren unter Alkoholeinfluss vermeiden will. Der Nachweis, dass er an einer Therapie oder einem Entzug teilgenommen hat, ist oftmals zwingend erforderlich, um das Fahrverbot wieder aufheben zu lassen.