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MPU HilfeEU Führerschein ohne MPU
Von 2004 bis 2009 war es nicht nur legal, sondern auch sehr gebräuchlich, einen EU Führerschein ohne MPU zu erwerben und somit eine in Deutschland angeordnete MPU zu umgehen, ohne auf das Fahren verzichten zu müssen. Doch wie kam es dazu? Auslöser war das als „Kapperurteil" bekannte Urteil, das bereits 2004 gefällt wurde. Darin hieß es, dass Deutschland einen Führerschein bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung entziehen könne. Allerdings müsse man einen im EU Ausland erworbenen Führerschein auch als in Deutschland gültige Fahrerlaubnis akzeptieren.Viele Autofahrer machten sich die neue Rechtsprechung zunutze und erwarben den EU Führerschein ohne MPU. Unbehelligt konnten sie fortan wieder auf deutschen Straßen fahren, ohne ihre Fahrtauglichkeit anhand einer bestandenen MPU beweisen zu müssen. Daraus ergaben sich zahlreiche Fälle des Missbrauchs aufgrund der neuen Rechtsprechung. Die Kritik wurde bereits im Jahr 2006 so laut, dass das „Kapperurteil" ins Wanken geriet.
Schließlich wurden die dritte und vierte Neuordnung der EU-Führerschein-Richtlinie in den Jahren 2006 und 2009 beschlossen. Seitdem gilt, dass der EU Führerschein ohne MPU nicht mehr automatisch zum Führen von Fahrzeugen auf deutschen Straßen berechtigt. Vielmehr können die deutschen Behörden bei bekannten Fahrern, denen bereits eine MPU angeordnet wurde, die Anerkennung des EU Führerscheins versagen. Erst wenn mittels der erfolgreich bestandenen MPU die Fahrtauglichkeit nachgewiesen wird, kann eine deutsche Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Ebenfalls können deutsche Behörden die Fahrer anzeigen, die unberechtigt mit dem EU Führerschein fahren, da sie ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind.
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