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EU Fahrerlaubnis

Die EU Fahrerlaubnis ist ein Führerschein, der innerhalb der gesamten EU gilt. Er muss von allen Ländern anerkannt werden, auch wenn er von einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurde. Dies geht aus dem so genannten „Kapperurteil" des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2004 hervor und wurde 2006 in einem weiteren Urteil bestätigt. Nachdem jedoch das erste Urteil gefällt worden war, nutzten viele Autofahrer die Regelungen, um eine in Deutschland angeordnete MPU zu umgehen.

Schnell wurde dieser Missbrauch der EU Fahrerlaubnis auch den Behörden bekannt. Mit dem zweiten genannten Urteil beschloss man alsdann, den EU Führerschein nur noch anzuerkennen, wenn keine MPU in Deutschland angeordnet worden war. Zudem musste der Fahrer zu dem ausstellenden Land eine persönliche Bindung, wie etwa einen Wohnsitz, gehabt haben. Wurde der EU Führerschein jedoch nur erworben, um die deutsche MPU zu umgehen, muss dieser hierzulande nicht anerkannt werden. Er berechtigt die zuständigen Stellen sogar dazu, die Fahrer wegen unerlaubten Fahrens ohne Führerschein anzuzeigen. Sie gelten in Deutschland als fahruntauglich.

Damit sie mit der EU Fahrerlaubnis aber weiterhin auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen, müssen sie ihre Fahrtauglichkeit beweisen. Dies ist nur möglich, wenn sie eine MPU erfolgreich bestehen. Die Chance, die MPU mit einer EU Fahrerlaubnis zu umgehen, ist somit spätestens seit dem Urteil aus 2006 und den danach folgenden Änderungen der dritten und vierten EU Führerscheinrichtlinie aus den Jahren 2006 und 2009 nicht mehr möglich.