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Ausländischer Führerschein

Ein ausländischer Führerschein hatte bis vor kurzem auch in Deutschland vollständig anerkannt zu werden. Dies galt zumindest für alle Führerscheine, die innerhalb der EU erworben wurden. Das führte allerdings zu einem Missbrauch der Rechtsprechung, die auf dem 2004 gefällten „Kapperurteil" beruht. Denn immer häufiger kam es vor, dass deutsche Fahrer aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer zu einer MPU verurteilt wurden. Indem sie sich einen Führerschein aus dem EU Ausland besorgten, konnten sie die MPU umgehen und dennoch in Deutschland unbehelligt weiter fahren.

Als die Behörden dies im Jahr 2006 bemerkten, wurde klar, dass daran etwas geändert werden musste. So kam es, dass noch im selben Jahr die dritte Neuordnung der EU-Führerschein-Richtlinie beschlossen wurde. Im vergangenen Jahr dann erfolgte eine weitere Neuordnung, um dem Missbrauch in gebührlichem Maße entgegen zu treten.

Insgesamt bedeutet dies nun, dass in Deutschland ein ausländischer Führerschein nicht mehr automatisch anerkannt werden muss. Vielmehr können die deutschen Behörden die Anerkennung eines solchen Führerscheins verweigern, sofern der betreffende Fahrer noch eine MPU durchzuführen hat. Wurde diese bestanden, gilt er als fahrtauglich und kann somit wieder unbeirrt am Straßenverkehr teilnehmen. Des Weiteren müssen alle Personen, die im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind und diesen bereits nutzten, als die alten Regelungen galten, damit rechnen, dass sie eine Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis erhalten. Auch für sie gilt, dass die Fahrtauglichkeit erst mit Bestehen der MPU wieder bewiesen werden kann.