FAQs
Thema garantierte MPU
Können Sie jeden Fall annehmen und schnellstens zum Erfolg führen?
Nein. Bei Heroinabhängigkeit ist ein Jahr nachgewiesener Abstinenz
zwingend. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie in der Vergangenheit eine
stationäre Langzeittherapie mit der Diagnose "Alkoholabhängigkeit"
absolviert hatten und diese Maßnahme aktenkundig ist. Allerdings
sollten Sie - um dies abzuklären - uns dennoch kontaktieren.
Bekomme ich von Ihnen tatsächlich ein echtes Gutachten von einer zugelassenen Untersuchungsstelle?
Selbstverständlich.
Sie absolvieren die MPU tatsächlich, da alles andere keinen Sinn machen
würde. Die Führerscheinstelle schickt Ihre Akte an eine amtlich
anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung ( BfF ).
Warum soll ich das vereinbarte Honorar auf das Treuhandkonto eines Notars legen?
Sicherheit für beide Vertragspartner. Sie haben die Sicherheit, dass wir halten, was wir versprechen, sonst werden wir nicht bezahlt und das Honorar geht vom Notar wieder an Sie zurück. Wir haben die Sicherheit, dass Sie bei Erbringung des gewünschten Erfolges wirtschaftlich in der Lage sind, unsere Aufwendungen vereinbarungsgemäss zu honorieren.
Wie können Sie so sicher sein, dass ich ein positives Gutachten erhalten werde?
Wir
praktizieren keine Massenabfertigung. Wir besuchen Sie in Ihrem
Lebensumfeld, lernen Sie kennen und können uns somit einen recht guten
Eindruck von Ihnen, Ihrem Umfeld und Ihrer Problematik machen. Wir
verfügen über die Kontakte, die es uns ermöglichen, Sie außerhalb der
"Fließbandabfertigung" bevorzugt unterzubringen.
Ausserdem werden wir nur dann von Ihnen bezahlt.
Bekomme ich dann meinen Führerschein auch wirklich zurück?
Die Führerscheinstelle hat Zweifel an Ihrer Fahreignung. Diese Zweifel
räumen Sie durch Vorlage einer positiven MPU aus. Der Sachbearbeiter
muß es nicht, wird es aber in 99,9% aller Fälle tun. Fragen Sie im
Vorfeld einfach nach, ob Sie evtl. mit weiteren Auflagen rechnen
müssen.
Empfehlen Sie eigentlich den Weg über die MPU, oder funktioniert auch der EU-Führerschein?
Er
funktioniert zunächst. Es kann Ihnen aber passieren, dass Sie eines
Tages dennoch zur MPU "gebeten" werden, Ihnen ansonsten der Gebrauch
für Deutschland untersagt wird. Wir klären Sie auf, die Entscheidung
liegt ganz bei Ihnen.
Weshalb sind Sie so teuer?
Darauf erwarten Sie aber nicht wirklich eine Antwort, oder?
Thema EU-Führerschein
Wenn Sie dem EU-Führerschein so skeptisch gegenüberstehen, warum
bieten Sie ihn dann an?
Es gibt Jene, die meinen, alles besser zu
wissen. Daher klären wir auf, überlassen die Entscheidung aber dem Klienten und
sichern uns somit natürlich auch die Unabhängigkeit und die Distanz zum
deutschen MPU-System.
Von anderen Anbietern haben wir gehört, dass ein EU-Führerschein von
Deutschland nicht angezweifelt werden darf und vor frühestens 2009 auch keine
Änderung dieser Situation eintreten wird.
Dies ist reines
Wunschdenken von Vermittlern, die Sie lediglich an eine (meist) tschechische
oder polnische Fahrschule weiter reichen. Die Praxis sieht anders aus. Tatsache
ist, die deutschen Behörden haben mit dem "Rechtsmissbrauchsargument" sowie dem
"Fortwirkungsargument" scharfe Waffen, die Sie - gestützt auf einige
Verwaltungsgerichtsurteile - auch einsetzen. Wir haben die große Zahl derer, die
wir in den beiden Vorjahren mit rechtsgültigen Nutzungsuntersagungen durch die
MPU gebracht haben, ganz gewiss nicht geträumt ... Aber, es trifft durchaus
nicht jeden. Ob es Sie treffen würde, ist von so vielen Unwägbarkeiten abhängig,
dass wir hier immer von Führerschein-Roulette sprechen.
Änderung in der Regelung der EU-Führerscheine
Seit dem 19.01.2009 ist es nicht mehr möglich, die MPU mit einer -wie auch immer erworbenen- EU-FE zu umgehen. Die jetzt gültige Regelung besagt klar, dass nach dem 19.01.2009 ausgestellte FE in einem Mitgliedsland, in dem eine Entziehung, Versagung oder Verzicht der FE vorliegt, nicht anerkannt werden kann.
Fazit:
Wer doch mit einer EU-FE in der BRD fährt, gegen den eine MPU angeordnet ist, begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).